Schein, blickender Bedeutung

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Schein, blickender

Schein, blickender Logo #42173Schein, blickender (mhd. blickender schin; lat. evidentia ocularis). Rechtsbegriff, bezeichnet das Beweismittel eines durch das Gericht (oder einzelne Gerichtsmitglieder) mit den Augen wahrgenommenen Tatbestands oder Geschehens (Augenscheinsbeweis). Das vom Gericht förmlich Wahrgenommene war unbestr...
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